Allgemeine Geschäftsbedingungen Kanu- und Sportgerätevermietung

 

                                                              

§1 Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung gelten für alle Mietverträge betreffend Luftboote (in weiterer Folge als Kanu bezeichnet), Zubehör inklusive Ausrüstung für Flusswanderungen (Campingzubehör, wie Zelte, Hängematten etc.), sowie Sport- und Spielgeräte (Slagline, Diabolo, Fachliteratur etc.), die zwischen dem Mieter und Sunsplash Canoeing e.U. (in weiterer Folge als Vermieter bezeichnet) geschlossen werden.

 

 

§2 Vertragsgrundlagen

 

Unser Angebot ist je nach Verfügbarkeit und Nachfrage freibleibend. Wir empfehlen eine Reservierung mit einer Vorlaufzeit von 14 Werktagen.

Die Bestellung, die der Mieter mittels Internet, Post, oder mündlich per Telefon abschließt, ist ein bindendes Angebot. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung von mindestens 30% des zu erwartenden Rechnungsbetrages an die DenizBank BLZ 19650, Konto-Nr. 403 435 35 50. Der Einzahlungsbeleg dient als Reservierungsbestätigung. Nach Einlangen der Anzahlung versenden wir eine detaillierte Auftragsbestätigung per E-Mail. Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Vorlage einer amtlichen Legitimation ist obligatorisch. Die Mieter bestätigen, dass sie eine, den körperlichen und geistigen Anforderungen des Kanusports entsprechende gesundheitliche Verfassung besitzen, um an Kanufahrten teilzunehmen. Bei Kanutouren mit Begleitung verpflichten sich die Mieter den Begleiter von etwaigen Gesundheitsproblemen (z.B. Allergien, Epilepsie etc.) und deren speziellen Betreuung zu informieren.



§3 Mietpreis

Es gelten die Preise der jeweils letzten Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.

Bei Übernahme ist die voraussichtliche Gesamtmiete und eine Kaution in der Höhe von € 50,-, abzüglich der Anzahlung, in bar zu bezahlen. Die Rechnung (Mietvertrag/ Übergabeprotokoll) wird sofort ausgestellt. Bei einer Rechnungslegung im Nachhinein und/oder Schadens-Nachverrechung berechnen wir Bearbeitungsspesen lt. Preisliste. Der Mietpreis versteht sich, auf Grund der Kleinunternehmerregelung, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die MwSt wird, solange für Sunsplash Canoeing e.U. die Kleinunternehmerregelung gilt, nicht berechnet.

Im Mietpreis sind je Kanu 1 Paddel/ Teilnehmer, 1 Sitzbrett/ Teilnehmer, 1 Doppelhubpumpe, 1 Manometer, 1 Flickzeug (ab dreitägiger Miete),

1 Schwamm, 1 Ausreibtuch und 1 Gurt für das Fixieren des eingerollten Kanus vor dem Verstauen im Packsack, enthalten.

 

§4 Umbuchungen

 

Eine einmalige Umbuchung der Reservierung vor Übernahme der Mietgegenstände ist kostenlos möglich. Ab der zweiten Umbuchung berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr lt. Preisliste. Können wir nachweisen, dass wir aufgrund der ursprünglichen Buchung, für den vorreservierten, nun jedoch stornierten Zeitraum, eine anderweitige Vermietung der Mietgegenstände ablehnen mussten – und ist nach dem bekannt werden des Rücktritts eine neuerliche Vermietung nicht mehr möglich – ist der entgangene Mietpreis zusätzlich zu erstatten.
Wetterbedingte Umbuchungen (Dauerregen, Gewitter, Hochwasser, Naturkatastrophen) sind immer kostenlos, so ferne uns diese vor der ersten Benützung und bis spätestens 08:00 Uhr des Problemtages mitgeteilt werden.

 

§5 Mietdauer

 

Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme des Materials und endet mit der Rückgabe. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen bzw. eine verzögerte Rückgabe bedürfen der einvernehmlichen und vorherigen Absprache. Allfällige nachweisbare Folgeschäden (Wartezeiten, versäumte Verkehrsmittel, notwendige Übernachtungen, Forderungen der Nachmieter oder Ähnliches) werden nachverrechnet. Bei einer vorzeitigen Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Eine erbrachte Transportleistung muss auch bei Nichterscheinen des Mieters in voller Höhe beglichen werden. Wird der Mietvertrag nicht verlängert, gleich aus welchen Gründen auch immer, wird von Sunsplash Canoeing e.U. für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin der doppelte Mietpreis des ersten Tages verrechnet. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines weiteren Schadens vorbehalten.

 

 §6 Stornierung

 

Bei Mietverträgen werden bei Stornierung bzw. Nichtantritt folgende Gebühren fällig:

 

Bis 21 Tage

vor dem Zeitpunkt der Vermietung werden   30%

20-9 Tage

vor dem Zeitpunkt der Vermietung               50%

8-5 Tage

vor dem Zeitpunkt der Vermietung               80%

4-1 Tage

vor dem Zeitpunkt der Vermietung               100%

 

Nichtantritt                                                 100%

 

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

 

 

§7 Kündigung durch Sunsplash Canoeing e.U.

 

Entsprechen einzelne Teilnehmer oder Mieter nicht den speziellen Anforderungen (Alter, geistige und/ oder körperliche Konstitution) einer Kanutour, so kann der Vermieter den Vertrag mit dem Mieter kündigen. Gleiches gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch, bei schuldhafter Missachtung vertraglicher Pflichten, siehe auch §13, oder wenn sich Mieter anderweitig vertragswidrig verhalten. Besonders gilt dies für Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern, die nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt sind, oder deren ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht in erforderlichem Ausmaß durch das Betreuungspersonal (Lehrer, Erzieher, sonstiges Aufsichtspersonal) entsprochen wird.

 

 

        §8 Übernahme und Rückgabe

 

Die Übernahme und Rückgabe wird schriftlich bestätigt. Für jede Anmietung wird bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll (Rechnung/ Mietvertrag) erstellt. Bei der Rücknahme aller Mietgegenstände erfolgt eine Dichtheitsüberprüfung der Kanus, sie wird im Übergabeprotokoll dokumentiert. Die Mietgegenstände werden in technisch einwandfreiem

und gesäubertem Zustand an den Mieter übergeben. Mängel am Mietgegenstand sind vom Mieter sofort zu beanstanden und im Mietvertrag unter „Sonstiges“ zu vermerken. Allfällige Transporttermine

(Anlieferung/Abholung) vereinbaren wir im Voraus. Selbstabholungen bzw. Selbstrückgaben erfolgen in unserem Lager in Wien 10, Oberlaaer Straße 86 nach vorheriger Terminvereinbarung. (Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittelnà U1: Reumannplatz, Straßenbahn 67 (Richtung Therme Wien, Oberlaa): Rothneusiedl, Bus 17A (Richtung Unterlaa): Grundäckergasse, danach auf der Oberlaaer Straße 3 min. Fußweg bis zum Eingang Nr. 86 (schräg vis a vis von der Polizeistation)

Die Hauptreinigung wird von uns hausintern nach der Abholung bzw. Rücklieferung vorgenommen und lt. Preisliste in Rechnung gestellt. Die Berechnung entfällt teilweise, wenn uns das Material in vorgereinigtem Zustand, sie entfällt ganz, wenn es in komplett gereinigtem Zustand (entspricht einer Hauptreinigung, d.h. auch ohne feine Flugsandreste) zurückgegeben wird. Bei grober Verschmutzung wird ein pauschaler Betrag lt. Preisliste für die Hauptreinigung in Rechnung gestellt. Achtung: Bei Luftbooten ist besonders darauf zu achten, dass sich vor dem Einrollen keine spitzen Gegenstände (Steine, Äste etc.) oder organische Stoffe (Gras, Flusssedimente, Tiere, Proviant etc.) im Boot befinden!


§9 Haftung

 

Die Boote und das Zubehör werden in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand vermietet. Eine wie immer geartete darüber hinausgehende Haftung, dem Mieter oder Dritten gegenüber, besteht unsererseits nicht.
In der Zeit der vorübergehenden Überlassung handhaben die Mieter die Mietgegenstände auf eigene Gefahr und unter voller Haftung zweckbestimmt und umsichtig. Insbesondere sind die Behandlungsvorschriften bezüglich Grundberührung und Wärmeausdehnung durch Sonneneinstrahlung zu beachten

(max. Betriebsdruck 0,2 bar für Palava und Baraka, 0,3 bar für Adventure), da sonst das Boot zerstört werden kann. Siehe „Benützer Hinweise für den Bootsmieter“ und §13. Normale Abnutzung wird toleriert. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand sowie für Schäden gegenüber Dritten, inklusive Folgeschäden (z.B. Mietausfall, Bergungskosten etc.) sowie für sämtliche

Personenschäden, sofern er sie durch unsachgemäße Benützung schuldhaft verursacht hat. Der Mieter haftet in gleicher Höhe und Umfang, wenn er den Mietgegenstand einer dritten Person zur Nutzung überlässt. Der Vermieter

haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der vertraglichen Pflichten durch Sunsplash Canoeing e.U. Bei Gruppen haften alle Teilnehmer solidarisch. Firmen, Vereine und sonstige Institutionen haften für die Verletzungen von Vertragspflichten durch die Teilnehmer, auch wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln sind. Das Tragen von Schwimmwesten ist

obligatorisch! Das Befahren von Wehren ist nicht gestattet! Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Kanus oder anderer Mietgegenstände und im Falle von Beschädigungen,

welche die weitere Benutzung des Materials verunmöglichen, sind die Reparaturkosten, so ferne keine Reparatur mehr möglich ist bzw. Totalverlust vorliegt, die Kosten der Neubeschaffung zu ersetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mietobjekte gegen Verlust oder Beschädigung nicht versichert sind und dass eine

Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für

geliehene Gegenstände aufkommt. Aufgetretene

Mängel oder selbst geringfügige Beschädigungen des Materials sind uns sofort bei der Rückgabe mitzuteilen.

 

 

§10 Haftungsbeschränkung von Sunsplash    

       Canoeing e.U.

Die Angaben des Vermieters zur individuellen oder allgemeinen Routenplanung bezüglich Wasserständen, Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Transportmöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten etc. werden entsprechend der vom Vermieter eingeholten Informationen an den Mieter/ Teilnehmer weitergegeben. Der Mieter muss in jedem Fall diese Informationen einer eigenständigen und nochmaligen Überprüfung unterziehen, da es sich um Daten handelt, die naturgemäß einer kontinuierlichen Veränderung unterworfen sind. Der Vermieter haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/ oder Aktualität dieser Informationen.

Für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gewässern kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Das Risiko liegt im Bereich des Mieters.

 

§10 Verhalten bei Unfällen und bei              

       Eintritt sonstiger Schäden

 

Bei einem Unfall, Diebstahl oder sonstiger Schäden muss der Mieter sofort die Polizei, Sunsplash Canoeing e.U. und, falls notwendig, die Rettung verständigen. Dasselbe ist auch bei selbstverschuldeten Unfällen, ohne Mitwirkung Dritter, gültig. Der Mieter verpflichtet sich selbst geringfügige Schäden sofort dem Vermieter bekannt zu geben. Der Bericht muss neben dem detaillierten Unfallbericht den Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten.

 

 

§11 Berechtigte Personen

 

Das Kanu darf nur vom Mieter selbst und vom Mieter bei Buchung oder Übergabe des Kanus namentlich genannten Personen genutzt werden.

 

 

§12 Nicht gestattete Nutzungen

 

Dem Mieter ist es untersagt das Kanu zur Weitervermietung, zur Weitergabe an nicht im Mietvertrag genannten Personen, zur Weitergabe

an minderjährige Personen oder für sonstige Nutzungen, die nicht dem vertraglichen Verwendungszweck entsprechen, zu benützen.



§13 Besondere Pflichten des Mieters

 

Die in der Informationsschrift „Benützer Hinweise für den Bootsmieter“ und im Bootshandbuch enthaltenen Hinweise und Behandlungsvorschriften sind vom Mieter sinngemäß anzuwenden und unbedingt einzuhalten. Die „Benützer Hinweise für den Bootsmieter“ werden dem Mieter rechtzeitig vor Mietbeginn elektronisch, oder bei Bedarf in Papierform zugesandt bzw. übergeben. Der Mieter verpflichtet sich die Kanus nur von Personen, die älter als 12 Jahre alt und mit dem Steuern eines Kanus vertraut sind führen zu lassen. Die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen sowie das höchstzulässige Gewicht darf nicht überschritten werden. Im und auf dem Kanu herrscht absolutes Rauchverbot, sowie das Verbot mit Feuer oder heißen Gegenständen (z.B.: heiße Kaffeekanne) zu hantieren. Das Tragen von Schwimm- bzw. Rettungswesten ist obligatorisch! Der Mieter verpflichtet sich die Kanus nicht bei Sturm, Gewitter oder aufziehendem Gewitter zu verwenden, Naturschutzbestimmungen (z.B. Regeln und

Verbote zur Befahrung des Nationalparks Donau-Auen ) strikt einzuhalten, sowie die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften zu befolgen.

 

 

§14 Datenschutz

 

Zur Abwicklung des Mietvertrages werden personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt. Die Daten unserer Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

        §15 Salvatorische Klausel

 

Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Inhalte des Vertrages.

 

§16 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand Wien, der Verbrauchergerichtsstand bleibt davon unberührt.